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Angesichts der häufig noch zu wenig genutzten Potenziale der Hochschulsammlungen hat der Wissenschaftsrat die gezielte Stärkung der Hochschulsammlungen empfohlen, insbesondere durch eine verstärkte Berücksichtigung in der Grundfinanzierung, aber auch durch punktuelle Anreize der Drittmittelgeber.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Rahmenprogramm „Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ (2013 bis 2017) entsprechende Förderinitiativen auf den Weg gebracht. Diese werden im neuen Rahmenprogramm „Geistes- und Sozialwissenschaften“ (2019 bis 2025) fortgeführt. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie „Vernetzen – Erschließen – Forschen. Allianz für Hochschulsammlungen II“ ist es, den Anwendungsnutzen der Sammlungen an Hochschulen für Forschung und Lehre überregional zu intensivieren.