Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ist national und international der zentrale Ansprechpartner zu Fragen unrechtmäßiger Entziehungen von Kulturgut in Deutschland im 20. Jahrhundert. Das Hauptaugenmerk des Zentrums gilt hierbei dem im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgut insbesondere aus jüdischem Besitz (sog. NS-Raubgut). Grundlage für seine Arbeit in diesem Bereich sind die 1998 verabschiedeten Washingtoner Prinzipien, zu deren Umsetzung sich Deutschland im Sinne seiner historischen und moralischen Selbstverpflichtung bekannt hat (Gemeinsame Erklärung, 1999). Daneben zählen kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter (sog. Beutegut) sowie Kulturgutverluste während der sowjetischen Besatzung und in der DDR zu den Handlungsfeldern des Zentrums. Es fördert Provenienzforschung über finanzielle Zuwendungen und dokumentiert Kulturgutverluste als Such- und Fundmeldungen in seiner frei zugänglichen Datenbank „Lost Art“.
Der Bund, alle Länder und die drei kommunalen Spitzenverbände haben das Zentrum zum 1. Januar 2015 als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg gegründet.