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Bezeichnung
Provenienzforschung im Bereich "Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ – langfristiger Forschungsbedarf
Förderprogramm

Förderung
Organisation
Zeitraum
Seit 2019
Ausschreibungsmodalitäten

Die Antragsfristen enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.

Förderschwerpunkt
Art der AktivitätForschungsprojekt
Aktuelle Deadline
Beschreibung
Beschreibung

Im Januar 2019 hat das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste entsprechend einem Beschluss des Stiftungsrates die Voraussetzungen für eine Förderung der Provenienzforschung zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten und der diesbezüglichen Grundlagen- und Kontextforschung geschaffen. Die entsprechende Förderrichtlinie Provenienzforschung zu „Kultur- und Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten" ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und liegt seit dem 2. Januar 2022 in überarbeiteter Form vor. Der Förderbeirat „Koloniale Kontexte" für die Evaluierung von Projektanträgen ist seit Anfang Februar 2019 eingerichtet.

Die Tätigkeit des Zentrums ist auf folgende Förderziele ausgerichtet:
- die systematische und nachhaltige Aufarbeitung der Provenienzen von Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Museen und Sammlungen, einschließlich Bibliotheken und Archiven, in Deutschland;
- die Erforschung und Aufarbeitung grundlegender Fragen zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Museen und Sammlungen, einschließlich Bibliotheken und Archiven, in Deutschland (Grundlagen- und Kontextforschung);
- die öffentlich zugängliche, insbesondere digitale, Dokumentation der Forschungsergebnisse.

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung. Beantragt werden kann daher nur ein Zuschuss zu den Projektkosten, d.h. der Antragsteller muss einen Eigenanteil an den Projektkosten tragen. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, Trägerschaft und den finanziellen Mitteln des Antragstellers Rechnung tragen. Ein Antrag kann für eine Dauer von bis zu 24 Monaten gestellt werden, mit der Option auf Verlängerung. Die Projektlaufzeit sollte insgesamt 36 Monate nicht überschreiten. In besonderen Ausnahmefällen ist aber auch eine Laufzeit von bis zu 60 Monaten möglich. Es kann auch sinnvoll sein, zunächst ein Projekt mit einer geringeren Laufzeit (z.B. 12 Monate) zu beantragen, um später einen Verlängerungsantrag mit längerer Dauer zu stellen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie im Rahmen des Projekts zunächst grundlegende Vorarbeiten leisten wollen, wie etwa die regionale Herkunft von Objekten zu bestimmen, um in einem zweiten Schritt die entsprechenden internationalen Kooperationen aufzubauen.

Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen:
- Provenienzforschung
- Grundlagen- und Kontextforschung
- Erschließung, Verzeichnung und Auswertung von Archivalien und Dokumenten

Antragsberechtigt sind Kultur- und Sammlungsgut bewahrende und/oder dazu forschende Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland. Dazu zählen Museen, Bibliotheken, Archive und Universitätssammlungen. Seit 1.1.2021 können Anträge im Bereich der Provenienzforschung auch von privaten Einrichtungen gestellt werden, die nach §59 in Verbindung mit §52 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Die gemeinsame Antragsstellung mehrerer Einrichtungen, etwa eines Museums mit einer Universität oder auch mehrerer Museen, wird begrüßt, insbesondere, wenn es sich um historisch eng verknüpfte Sammlungsbestände und -kontexte handelt.

Antragsteller sollten – wo immer möglich – mit Partnern aus den Herkunftsländern der Sammlungsgüter eng zusammenarbeiten - im Idealfall bereits bei der Konzeption des Projekts und beim Projektantrag. Seit dem 1.1.2021 ist es daher auch möglich, den Projektantrag in wesentlichen Teilen in englischer Sprache einzureichen.

Verknüpfte Aktivität
Person
Informationen und Kontakt
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