Die Antragsfristen enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.
Ein Antrag für langfristigen Forschungsbedarf kann für eine Dauer von bis zu 24 Monaten gestellt werden, mit der Option auf Verlängerung auf insgesamt maximal 36 Monate.
Grundsätzlich können alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland – vornehmlich Museen, Bibliotheken und Archive – einen Antrag auf Projektförderung bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste stellen. Antragsberechtigt sind auch privat getragene Einrichtungen und Privatpersonen, die bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut gerechte und faire Lösungen gemäß den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung anstreben und an deren Unterstützung im Einzelfall ein öffentliches Interesse besteht.
In der Regel sind Verdachtsmomente auf im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in den Beständen Voraussetzung für einen Antrag. Mit der Zuwendung soll Forschung ermöglicht werden. Daher können die beantragten Mittel für die Schaffung von befristeten Personalstellen, für Werkverträge, aber auch für Reisekosten oder Sachausgaben eingesetzt werden.
Für die systematische Erforschung von Sammlungen und Beständen, die Erforschung historischer Sammlungszusammenhänge, die Grundlagenforschung und Untersuchungen zum historischen Kontext, die Dokumentation, Erschließung, Auswertung und Digitalisierung von Dokumenten und Archivalien, die Rekonstruktion von privaten Sammlungen oder die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurden und die Prüfung von Verdachtsmomenten in Kulturgut sammelnden oder bewahrenden Einrichtungen, die aufgrund ihrer Ausstattung nicht zur Provenienzforschung in der Lage sind, kann ein Zuschuss zu den Projektkosten beantragt werden (Fehlbedarfsfinanzierung).
Der Antragsteller muss einen Eigenanteil an den Projektkosten tragen. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, Trägerschaft und den finanziellen Mitteln des Antragstellers Rechnung tragen.