Anträge können jederzeit eingereicht werden
Ein Antrag kann für eine Dauer von bis zu sechs Monaten gestellt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Grundsätzlich können alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland – vornehmlich Museen, Bibliotheken und Archive – einen Antrag auf Projektförderung bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste stellen. Antragsberechtigt sind auch privat getragene Einrichtungen und Privatpersonen, die bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut gerechte und faire Lösungen gemäß den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung anstreben und an deren Unterstützung im Einzelfall ein öffentliches Interesse besteht.
In der Regel sind Verdachtsmomente auf im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in den Beständen Voraussetzung für einen Antrag.
Für Einzelfallrecherchen – etwa bei Auskunfts- und Rückgabeersuchen oder zur Erbenermittlung – und für die Durchführung eines „Erstchecks“ kann eine Vollfinanzierung des Projekts beantragt werden, d.h. der Antragsteller muss dann in der Regel keinen Eigenanteil leisten. Es kann eine Zuwendung bis maximal 25.000 € beantragt werden. Bestandsprüfungen in kleinem Umfang sind im Ausnahmefall auch förderfähig.