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Bezeichnung
Provenienzforschung im Bereich "Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ - kurzfristiger Forschungsbedarf
Förderprogramm

Förderung
Organisation
Zeitraum
Seit 2019
Ausschreibungsmodalitäten

Anträge für kurzfristige Projekte können jederzeit eingereicht werden.

Förderschwerpunkt
Art der AktivitätForschungsprojekt
Aktuelle Deadline
Beschreibung
Beschreibung

Im Januar 2019 hat das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste entsprechend einem Beschluss des Stiftungsrates die Voraussetzungen für eine Förderung der Provenienzforschung zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten und der diesbezüglichen Grundlagen- und Kontextforschung geschaffen. Die entsprechende Förderrichtlinie Provenienzforschung zu „Kultur- und Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten" ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und liegt seit dem 2. Januar 2022 in überarbeiteter Form vor. Der Förderbeirat „Koloniale Kontexte" für die Evaluierung von Projektanträgen ist seit Anfang Februar 2019 eingerichtet.

Die Förderrichtlinie des Zentrums verweist in Abschnitt VI (3) bei der Förderung kurzfristiger Projekte ausdrücklich auf die besondere Dringlichkeit des Vorhabens sowie die einzelfallbezogene Recherche. Besondere Dringlichkeit ist etwa bei einem konkreten Auskunfts- oder Rückgabeersuchen von dritter Seite gegeben. Kurzfristiger Forschungsbedarf kann auch im Falle eines sogenannten Erstchecks vorliegen (siehe Abschnitt IV (1) 1). Hier dient das Projekt der ersten, kursorischen Prüfung von Verdachtsmomenten in Kulturgut sammelnden oder bewahrenden Einrichtungen, die aufgrund ihrer personellen Ausstattung dazu nicht selbst in der Lage sind. In beiden Fällen kann eine Vollfinanzierung des Projekts beantragt werden, d.h. der Antragsteller muss dann in der Regel keinen Eigenanteil leisten. Es kann eine Zuwendung bis maximal 25.000 € beantragt werden. Der Antrag kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gestellt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Ein Antrag für kurzfristigen Forschungsbedarf kann jederzeit eingereicht werden, er ist nicht an die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf gebunden.

Gefördert werden:
- Kurzfristige Projekte mit besonderer Dringlichkeit/Einzelfallrecherche
- Kurzfristiges Projekt "Erstcheck"

Antragsberechtigt sind Kultur- und Sammlungsgut bewahrende und/oder dazu forschende Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland. Dazu zählen Museen, Bibliotheken, Archive und Universitätssammlungen. Seit 1.1.2021 können Anträge im Bereich der Provenienzforschung auch von privaten Einrichtungen gestellt werden, die nach §59 in Verbindung mit §52 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Die gemeinsame Antragsstellung mehrerer Einrichtungen, etwa eines Museums mit einer Universität oder auch mehrerer Museen, wird begrüßt, insbesondere, wenn es sich um historisch eng verknüpfte Sammlungsbestände und -kontexte handelt.

Antragsteller sollten – wo immer möglich – mit Partnern aus den Herkunftsländern der Sammlungsgüter eng zusammenarbeiten - im Idealfall bereits bei der Konzeption des Projekts und beim Projektantrag. Seit dem 1.1.2021 ist es daher auch möglich, den Projektantrag in wesentlichen Teilen in englischer Sprache einzureichen.

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