Die Antragsfrist endet jedes Jahr am 31. Januar.
Seit 2010 gehört die Förderung von KEK-Modellprojekten zu unseren Kernaufgaben. Mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder werden deutschlandweit ausgewählte Vorhaben unterstützt.
Was wird gefördert?
Durch Modellprojekte sollen auf verschiedenen Ebenen exemplarisch Anleitungen zur nachhaltigen Sicherung schriftlichen Kulturguts gegeben werden. Förderfähig sind Projekte, die innovativ, modellhaft oder öffentlichkeitswirksam zum Originalerhalt beitragen. Neben der konservatorischen und restauratorischen Behandlung von Schriftgut sind auch Projekte in den Kategorien Fachkompetenz, Notfallvorsorge, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung möglich. Für die Ausgestaltung des konkreten Förderinhalts sind die Festlegungen der Fördergrundsätze maßgebend.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Grundsätzlich können alle Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie in kirchlicher Trägerschaft Fördermittel beantragen. Bei objektbezogenen Maßnahmen müssen die Bestände öffentlich zugänglich sein. Auch muss die Nachhaltigkeit von konservatorischen Maßnahmen, z.B. durch fachgerechte Lagerung, gewährleistet sein. Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen mit Sitz in Deutschland.