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Mit diesem Schwerpunkt greift das BMBF eine Entwicklung der Geisteswissenschaften der letzten Jahre auf, welche die materielle Kultur stärker in den Fokus ("material turn") nimmt. Damit verbunden ist die Frage, wie Wissen in kulturell geschaffenen und verwendeten Objekten wirkt. Impulse zu der Frage, was Objekte über eine Gesellschaft und ihre Geschichte verraten oder welche Bedeutungen diese transferieren, geben in Deutschland derzeit vor allem die Empirische Kulturwissenschaft, die Kunstgeschichte und die Archäologie sowie die kultur- und technikhistorischen Museen.
Mit der Bekanntmachung soll u.a. angeregt werden, dass sich auch Wissenschaftszweige der sammlungsbezogenen Forschung zuwenden, die bisher weniger objektorientiert geforscht haben, wie z.B. die Geschichts- und Sozialwissenschaften. Im interdisziplinären Diskurs sollen neue Zugänge zum Verständnis europäischer und außereuropäischer Gesellschaften und Wissenskulturen entwickelt werden.
Im Rahmen der ersten beiden Ausschreibungen wurden 24 Projekte mit insgesamt mehr als 26 Millionen Euro gefördert.
Förderfähig im Rahmen der aktuellen Ausschreibung sind standortübergreifende, innovative Verbundvorhaben, die dezidiert interdisziplinär aufgestellt sind und im fruchtbaren Austausch der Geistes-, Kultur- sowie Sozialwissenschaften die Frage nach den Bedeutungen von sachkulturellen, wissenschafts- und technikhistorischen, ethnohistorischen oder archäologischen Objekte bearbeiten.
Ein Verbund muss aus mindestens drei institutionellen Partner_innen bestehen. Antragsberechtigt sind Verbünde, die mindestens ein außeruniversitäres Museum und/oder eine Hochschulsammlung als aktiv in die Forschung eingebundene_n Verbundpartner_in beinhalten.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden. Neu im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung ist die Möglichkeit für Verbundprojekte mit Beteiligung von Hochschulsammlungen und/oder Sammlungen kleiner und mittlerer Museen, dass diese eine bis zu einjährige Vorlaufphase eines darauf folgenden, bis zu dreijährigen Forschungsprojekts beantragen können (Förderzeitraum dann insgesamt bis zu vier Jahre). Diese Vorlaufphasen sollen dazu dienen, Sammlungen an Hochschulen und kleineren und mittleren Museen im für das daran anschließende Forschungsprojekt unabdingbaren Umfang exemplarisch zu erschließen. Möglich sind dabei z. B. die forschungsnotwendige Erfassung und Digitalisierung einer Sammlung.