Die Deutsche Nationalbibliothek hat die Aufgabe, lückenlos alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913, im Ausland erscheinende Germanica und Übersetzungen deutschsprachiger Werke sowie die zwischen 1933 und 1945 erschienenen Werke deutschsprachiger Emigranten zu sammeln, dauerhaft zu archivieren, bibliografisch zu verzeichnen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im nationalen und internationalen Rahmen pflegt die Deutsche Nationalbibliothek kooperative Beziehungen. So ist sie unter anderem federführender Partner in der deutschen Regelwerks- und Normierungsarbeit sowie maßgeblich an der Entwicklung internationaler Standards beteiligt.
Die Deutsche Nationalbibliothek hat mehrere Vorgängereinrichtungen: 1912 wurde die Deutsche Bücherei mit Sitz in Leipzig gegründet, 1946 die Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main. Seit 1970 ist das in Berlin gegründete Deutsche Musikarchiv Teil der Deutschen Nationalbibliothek, seit Dezember 2010 ist es am Standort Leipzig angesiedelt. Es ist für die Bearbeitung und bibliografische Verzeichnung der Musikalien und Musiktonträger verantwortlich. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden diese Einrichtungen zu einer Gesamtinstitution vereinigt, die 2006 einen erweiterten gesetzlichen Auftrag und einen neuen Namen erhielt: Deutsche Nationalbibliothek.