Das 2017 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgelegte Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts kommt Projekten von Bundes-, Landes-, kommunalen und kirchlichen Einrichtungen sowie weiteren Träger·innen (z. B. Stiftungen oder Vereine) zugute. Der Bund unterstützt Vorhaben zum Originalerhalt grundsätzlich mit bis zu 50%.
Seit 2026 überführt in das neue Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten", das die bisherige Finanzierung über die KEK-Modellprojektförderung und das BKM-Sonderprogramm in weiterentwickelter Form fortführt und die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt bildet.