Die Antragsfrist endet jedes Jahr am 31. Januar.
Das 2017 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgelegte Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts kommt Projekten von Bundes-, Landes-, kommunalen und kirchlichen Einrichtungen sowie weiteren Träger·innen (z. B. Stiftungen oder Vereine) zugute. Der Bund unterstützt Vorhaben zum Originalerhalt grundsätzlich mit bis zu 50%.
Was wird gefördert?
Das BKM-Sonderprogramm unterstützt Projekte für die Erhaltung national wertvollen schriftlichen Kulturguts, das aus wissenschaftlicher oder historischer Sicht von überregionaler Bedeutung ist. Dazu zählen: Pflichtexemplare, geschlossene Sammlungen, Spezialbestände oder Sondersammelgebietsbestände, Bestände mit überregionaler Bedeutung, hoher Nutzung und hohem multiperspektivischen bzw. komparatistischen Auswertungspotential, wertvolle unikale Werke und Rara (intrinsischer Wert) sowie Bestände, die für die Absicherung von Lehre, Forschung und Verwaltung langfristig unverzichtbar sind.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie in kirchlicher Trägerschaft. Bei objektbezogenen Maßnahmen müssen die Bestände öffentlich zugänglich sein. Auch muss die Nachhaltigkeit von konservatorischen Maßnahmen, z.B. durch fachgerechte Lagerung, gewährleistet sein. Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen mit Sitz in Deutschland.