Der Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken ist eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung. Auch 2020 werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 1,8 Mio. Euro zusätzlich für konservatorische und restauratorische Maßnahmen bereitgestellt. Die Länder müssen die geförderten Projekte mitfinanzieren.
Anträge für das BKM-Sonderprogramm 2020 können bis zum 31. Januar 2020 eingereicht werden.