Der Antrag muss zum 4. Mai eines jeden Jahres in den Jahren 2021 bis 2027 eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und gemeinnützige privatrechtliche Einrichtungen, darunter außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen sowie deutsche Forschungseinrichtungen im Ausland, die in vollständiger öffentlicher Trägerschaft oder gemeinnützig sind und die ihren Angehörigen die Veröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse in allgemein zugänglicher
Form gestatten.
Durch die Förderung von Open-Access-Publikationskosten sollen einerseits Mittel an denjenigen wissenschaftlichen Einrichtungen bereitgestellt werden, wo sie aufgrund der Umstellung des Finanzierungsmodus hin zur publikationsbasierten Abrechnung notwendig sind. Andererseits soll durch die Bereitstellung der Mittel eine adäquate Strukturbildung bzw. Strukturanpassung an den geförderten Einrichtungen erfolgen, um Anzahl und Kosten von Publikationen möglichst automatisiert und standardisiert ermitteln zu können.
Das Förderprogramm unterstützt die Einrichtungen bei der Einführung und Weiterentwicklung solcher Strukturen mit Zuschüssen zu den Gebühren für die Open-Access-Publikationen der Wissenschaftler:innen. Die Zuschüsse müssen an zentraler Stelle in der Einrichtung, in der Regel in der Bibliothek, verwaltet werden.