Jährlicher Stichtag
Was wird gefördert?
Niedersachsen unterstützt mit dem Programm „Pro*Niedersachsen – Forschungsprojekte der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ gezielt Forschungsarbeiten aus diesen Fachgebieten.
Eine speziell niedersächsische Perspektive ist möglich, aber nicht vorausgesetzt. Begrüßt werden Forschungsvorhaben, die neue Impulse für die jeweilige Fachrichtung oder die inter- und transdisziplinäre Weiterentwicklung jeweiliger Forschungsfragen und -methoden erkennen lassen.
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen entsprechend §2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.