KennzahlenEntdeckenSammlung registrieren

Bezeichnung
Restaurierungsförderung
Förderprogramm

Förderung
Organisation
FördereinrichtungKulturstiftung der Länder
Zeitraum
Ausschreibungsmodalitäten

Die Antragsfristen enden zum 15. Juni und 15. Dezember eines jeden Jahres.

Förderschwerpunkt
Art der AktivitätBestandserhalt
Aktuelle Deadline
2026-06-15
Beschreibung
Beschreibung

Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung die Restaurierung und Konservierung von Kunstwerken, kulturellen Zeugnissen und Objektkonvoluten, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind.

Förderfähig sind Objekte in Museen, Bibliotheken und Archiven, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen. Näheres finden Sie sich in den Förderrichtlinien.

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