Die Antragsfristen enden zum 31. Januar eines jeden Jahres.
Das Förderprogramm unterstützt Projekte zur Sicherung historisch und wissenschaftlich besonders wertvollen schriftlichen Kulturguts im Original.
Archive, Bibliotheken, Museen und vergleichbare Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sowie in religiöser Trägerschaft können Förderanträge stellen. Antragsberechtigt sind dabei ausschließlich juristische Personen mit Sitz in Deutschland.
Bei objektbezogenen Maßnahmen müssen die Bestände öffentlich zugänglich sein. Auch muss die Nachhaltigkeit von konservatorischen Maßnahmen, z. B. durch fachgerechte Lagerung, gewährleistet sein.
Welche Vorhaben werden gefördert?
- Originalerhalt von Archiv- oder Bibliotheksgut (in Menge sowie Einzelobjekte): präventive, konservatorische oder restauratorische Maßnahmen, auch zur Vorbereitung von Digitalisierungsvorhaben, mit den Maßnahmen: Reinigung, Verpackung, Massenentsäuerung, Konservierung, Restaurierung und Schadenserfassung
- Notfallvorsorge zur Resilienzstärkung mit den Maßnahmen: Notfallmaterial (Notfallboxen etc.), Kompetenzentwicklung, großes Bergungs- und Erstversorgungsgerät etc.
- Stärkung von Fachkompetenz mit den Maßnahmen: modellhafte oder innovative Methoden- oder Konzeptentwicklung, Fachtagung, Schulung etc.
- Öffentlichkeitsarbeit, die der breiten Sensibilisierung für den Originalerhalt dient, mit den Maßnahmen: Ausstellung, Vermittlungsarbeit etc.
- Forschung mit den Schwerpunkten: innovative anwendungsbezogene- oder materialbezogene Forschung, Verfahrensentwicklung etc.
Bei der Auswahl der bestandsbezogenen Förderprojekte werden Gefährdung, Bedeutung und Nutzung des schriftlichen Kulturguts als gleichwertige Kriterien herangezogen. Projektanträge, die mit Mitteln aus Landesprogrammen und/oder Drittmitteln kofinanziert werden, sowie kooperative bzw. koordinierte Anträge können priorisiert werden.