Projekte mit einer beantragten Gesamtfördersumme von 60.000,00 Euro und mehr: 30. Juni des Jahres.
Projekte mit einer beantragten Fördersumme bis zu 59.999,99 Euro: 31. August des Jahres.
Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken. Die Bewilligung von Zuwendungen richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Bundesstiftung Aufarbeitung und den inhaltlichen Prioritäten, die durch die Gremien im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Stiftung benannt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit. Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendienprogramm) - Anträge an die Stiftung stellen.