Seit Beginn der Pandemie beschäftigen sich Kulturinstitutionen damit, auf welche Weise sie fortan ihr Publikum erreichen und mit ihm interagieren können: Wie lässt sich ein zielgruppenspezifischer und aktiver Austausch – als Format der Teilhabe oder als künstlerisch-vermittelnde Praxis – ins Digitale überführen oder aber im digitalen Raum erweitern? Mit „dive in. Programm für digitale Interaktionen“ will die Kulturstiftung des Bundes daher bundesweit Kulturinstitutionen darin unterstützen und motivieren, mit innovativen digitalen Dialog- und Austauschformaten auf die aktuelle pandemiebedingte Situation zu reagieren.
Das Programm richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive mit Archivgut in künstlerischen Sparten und an Festivals. Es möchte diesen Institutionen ermöglichen, bis Ende des kommenden Jahres innovative Ideen und Vorhaben des digitalen Austauschs umzusetzen, Formate zur Ansprache eines neuen Publikums zu erproben, mit neuen digitalen Anwendungen zu experimentieren und vorhandene Angebote weiterzuentwickeln. Auch will die Kulturstiftung des Bundes sie mit dem Programm dive in darin unterstützen, analoge und digitale Formate miteinander zu verbinden, um neue Zugänge zu künstlerischen Produktionen sowie vielfältige Formen der Interaktion mit dem Publikum und Teilhabe für Nutzer zu ermöglichen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert die Entwicklung und Umsetzung von digitalen Projekten und Formaten, die Kulturinstitutionen neue Wege des Austauschs und der Interaktion mit ihrem Publikum ermöglichen. Die digitalen Vorhaben wie etwa Games, Virtual Reality- und Augmented Reality-Anwendungen, Motion Capture sowie Apps, interaktive Webseiten, Plattformen, Citizen Science Projekte oder KI müssen neue Formen der Wissensvermittlung und künstlerischen Auseinandersetzung, der spielerischen Aneignung oder der Partizipation mit Besucherinnen und Besuchern erproben. Gefördert werden zudem eigenständige digitale Projekte und Prototypen, die auf bereits bestehende Anwendungen der Kulturinstitutionen aufsetzen und diese mit neuen Features weiterentwickeln. Alle Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Für die Vorhaben können Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro beantragt werden, wobei die Mindestfördersumme 50.000 Euro beträgt. Die Projekte müssen eine durch Eigen- und/oder Drittmittel gesicherte Finanzierung von 10% an den Gesamtkosten erbringen.