Anträge sollten bis spätestens sechs Wochen vor der Sitzung des Kuratoriums bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Sitzungen des Kuratoriums finden zweimal im Jahr (Frühling und Herbst) statt.
Von mittelalterlichen Handschriften über historische Musikinstrumente, barocke Meisterwerke, moderne Fotografie bis zu digitaler Computerkunst: Die Kulturstiftung der Länder sichert national bedeutende Kulturgüter für öffentlich zugängliche Sammlungen in Museen, Bibliotheken und Archiven.
Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten bilden dabei einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Experten und Förderern.