15. Juni oder 15. Dezember. Diese gelten für Förderanträge ab mindestens 100.000 Euro. Alle weiteren Anträge können jederzeit gestellt werden.
Von mittelalterlichen Handschriften über historische Musikinstrumente, barocke Meisterwerke, moderne Fotografie bis zu digitaler Computerkunst: Die Kulturstiftung der Länder sichert national bedeutende Kulturgüter für öffentlich zugängliche Sammlungen in Museen, Bibliotheken und Archiven.
Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten bilden dabei einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Experten und Förderern.