Die Bewerbung geschieht zunächst in Form eines kurzen Vorantrags an die gewählte Akademie. Es empfiehlt sich, dazu schon vor Einreichung des Vorantrags Kontakt mit dieser Akademie aufzunehmen. Der Vorantrag sollte das Projektkonzept, die Notwendigkeit seiner langfristigen Verfolgung und die geplante Durchführungsweise erkennen lassen
Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristig angelegten geisteswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Geisteswissenschaften im Verständnis des Akademienprogramms schließen die Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften ein. Auch Grenzfragen zwischen Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale, vom Wissenschaftsrat bestätigte Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung der kulturellen Überlieferung.
Anträge müssen u.a. von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischen Interesse sein, sie müssen sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen und es muss sich um langfristige, aber abschließbare Vorhaben handeln, deren Planung modular aufgebaut ist.